Tag 3: Klima vor Gericht

Bergfest der Reise. Ich treffe eine junge Klimaaktivistin der Organisation Último Recurso, die Portugal verklagen. Sie ziehen für besseren Klimaschutz vor Gericht. Kriegsnarrative werden heute aber keine bedient.

Der Wind weht heute noch einmal um einiges kühler. Als ich in der Früh mein Hotel verlasse, bedaure ich im ersten Augenblick keine Jacke mitgenommen zu haben. Nach den Hitzewellen in Portugal ein fast surrealer Gedanke.

Heue wende ich mich den Klimaklagen als Methode des Klimaaktivismus zu. In vielen Ländern der Welt versuchen die Menschen inzwischen mittels dem Rechtsweg mehr Klimaschutz zu erreichen. Ein oft langer und bei einem negativen Ende frustrierender Weg. Aber es lassen sich in der jüngeren Vergangenheit auch erfolgreiche Klimaklagen finden.

In Deutschland erkläre das Bundesverfassungsgericht 2021 das Bundesklimaschutzgesetz von 2019 in Teilen als verfassungswidrig und verlangte Nachbesserung. Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag daraufhin ein neues Klimaschutzgesetz. Im April 2024 wiederum, feierte der Verein „KlimaSeniorinnen Schweiz“ die erste erfolgreiche Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Für die portugiesischen Kläger*innen bedeutete der Tag eine Niederlage. Bereits im Vorfeld hatte die Klimaklage der sechs jungen Menschen international für Aufsehen gesorgt. Einerseits, ob der schieren Anzahl der verklagten Länder. Im April 2024 standen die Klimaschutzbemühungen von allen EU-Staaten, Russlands, Großbritanniens, Norwegens, der Schweiz und der Türkei zur Debatte. Anderseits, wegen des Alters der Kläger*innen. Die jüngste von ihnen war zum Zeitpunkt der Anhörung im September 2023 gerade einmal elf Jahre alt. Nun steigt ein Teil dieser Gruppe noch einmal in den Ring. Das gebührt entsprechender Aufmerksamkeit.

Dafür treffe ich mich mit einer Vertreterin der jugendgeführten Organisation Último Recurso. Für diese steht fest: „Das Recht ist das wichtigste Werkzeug für eine gerechtere und nachhaltigere Welt“. Seit 2023 arbeiten sie an einer gemeinsam mit den zwei Organisationen Quercus und Sciaena und eingereichten Klage gegen Portugal. Sie beklagen fehlende Umsetzungen bzw. Festlegungen im Sinne des portugiesischen Climate Framework Law.

Zusätzlich zu diesem Fall bereiten sie nun mit vier der jungen Kläger*innen aus dem vierten Absatz und der Organisation Global Legal Action Network (GLAN) eine weitere Klage gegen Portugal vor. GLAN hatte die Kläger*innen bereits bei ihrem Gang vor dem EGMR unterstützt.

Meine heutige Interviewpartnerin und ich treffen uns in einem kleinen Cafe in Lissabon, im Zentrum, aber nicht mittendrin im Trubel. Dank der Recherche lerne ich nebenbei auch die weniger touristische Seite der Stadt kennen. Das Gespräch verläuft gut. Auch sie zeigt sich von den nationalen und internationalen Klimaschutzbemühungen enttäuscht, kann aber auch positive Entwicklungen wertschätzen. Im Juli 2025 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) ein Gutachten veröffentlicht, in dem dieser unteranderem auf die existenzielle Bedrohung durch den Klimawandel eingeht und auf die völkerrechtlichen Verpflichtung der Staaten, Maßnahmen zu ergreifen. Mit einer solchen klaren Einschätzung hatte meine Interviewpartnerin nicht gerechnet. Auch ohne Rechtsverbindlichkeit schätzen Expert*innen das Gutachten als wegweisend und Meilenstein ein. Der für mehr Klimaschutz klagenden jungen Frau gibt es genau deswegen Hoffnung und Energie. Die wird sie für ihre weitere Arbeit auch brauchen.

Und frische Energie brauche auch ich. Nach unserem Gespräch ziehe ich mich in höhere Lagen der Stadt zurück. In Lissabon, das den Beinamen „Stadt der sieben Hügel“ trägt, nicht schwer. Im Park „Jardim do Torel“ reflektiere ich im Schatten sitzend das Gespräch und gönne den Gedanken auch ein wenig Leerlauf. Vor mir breiten sich die roten Dächer der Stadt aus (Ihnen im Beitragsbildes dieses Blog-Beitrages). Erneut eine fantastische Sicht auf Portugals Hauptstadt. Und ein Arbeitsplatz, der die Bezeichnung „Office with a view“ ohne Zweifel verdient.

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